FAQ
Allgemein
-
Was ist das ZNS-Konsil?
Das ZNS-Konsil ist ein Telemedizin-Programm, das Ärzte für bestimmte Fragestellungen mit Experten aus den Fachgebieten Neurologie und Psychiatrie vernetzt, die für dieses Indikationsgebiet eine Facharztqualifikation haben. Im Mittelpunkt steht dabei die Behandlung von Menschen mit chronischen oder seltenen Erkrankungen. Mit Hilfe des ZNS-Konsils kann der Arzt einen für bestimmte Indikationen besonders qualifizierten Experten online konsultieren und um Unterstützung bitten – von der Diagnosestellung bis hin zu möglichen Therapieoptionen. Dabei erfolgt die Kommunikation über vorgefertigte Anfrageformulare, die von einem Autorenteam aus dem Fachgebiet leitlinien-orientiert erstellt wurden.
-
Was kostet das ZNS-Konsil?
Durch die Verwendung des ZNS-Konsils entstehen weder für die beteiligten Ärzte, noch für die Patienten zusätzliche Kosten. Die komplette Konsultation, inkl. IT- und Management-Leistungen wird durch die teilnehmende Krankenkasse des Patienten getragen. Daneben wird die Leistung jedes Arztes ebenfalls durch die Krankenkasse vergütet.
-
Welche Patienten kommen in Frage?
Das ZNS-Konsil steht allen Patienten zur Verfügung, bei denen eine Verdachtsdiagnose auf eine der inkludierten Indikationen besteht bzw. bei bereits gestellter Diagnose, wenn eine Therapieunterstützung durch einen Spezialisten benötigt wird.
Die Patienten müssen eine Teilnahme- und Einwilligungserklärung unterzeichnen. Diese ist dann entsprechend an die jeweilige KV zu senden.Mehr Informationen zu den teilnehmenden KV sowie den angebotenen Indikationen.
Zugang zum Programm
-
Welche Vorausetzungen muss ich für die Teilnahme am ZNS-Konsil erfüllen?
Um das ZNS-Konsil nutzen zu können, müssen Sie Ihre Teilname am Vertrag bei der jeweiligen KV erklären.
Zugang zum Programm bekommen Sie durch Verwendung Ihrer bekannten Zugangsdaten des jeweiligen KV-Online-Portals.
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie das ZNS-Konsil in der Praxis nutzen. Sie benötigen dazu lediglich einen Internetzugang.
-
Wo bekomme ich das ZNS-Konsil?
Nachdem Sie sich erfolgreich im Menüpunkt "Download" angemeldet haben, können Sie sich die Setup-Datei zur Installation des ZNS-Konsils auf Ihrem Computer herunterladen.
-
Gibt es eine Version für Gemeinschaftspraxen?
Für die Verwendung des ZNS-Konsils muss sich jeder Nutzer persönlich, unter Angabe seiner LANR registrieren. Eine gemeinschaftliche Verwendung von mehreren Ärzten, bspw. einer Gemeinschaftspraxis, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet.
Die Abrechnung Ihrer telemedizinischen Leistungen erfolgt, wie gewohnt, über die jeweilige KV.
-
Welche Daten brauche ich für die Registrierung?
Es genügen die bekannten Daten, die Sie für Ihren Login Ihres KV-Online-Portals verwenden.
-
Wie kann ich Spezialist für Indikationen werden?
Um als Experte am ZNS-Konsil tätig werden zu können, müssen Sie gegenüber der KV zunächst Ihre Teilnahme am Vertrag erklären und ergänzend mitteilen, dass Sie als Experte am ZNS-Konsil teilnehmen wollen. Hier sind die entsprechenden Formulare auszufüllen und an die KV zu senden. Nach entsprechender Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von der KV eine Bestätigung zur Teilnahme am Vertrag. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich über den Download-Bereich für das ZNS-Konsil anmelden und auch nutzen.
Bedienung
-
Kann ich das ZNS-Konsil auch außerhalb der Praxis nutzen?
Ja. Die technische Voraussetzung für die Verwendung des ZNS-Konsil ist eine funktionierende Internet-Verbindung sowie die Installation des ZNS-Konsils. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in Ihrer Praxis oder von zu Hause aus arbeiten.
-
Wie installiere ich das ZNS-Konsil auf mehreren Arbeitsplätzen (bspw. Terminal-Systemen)?
Sie können das ZNS-Konsil auch auf mehreren Computern installieren, so dass Sie Ihren Zugang bspw. an jedem Arbeitsplatz in Ihrer Praxis und auch von zu Hause aus nutzen können.
Eine Kurzanleitung zur Einrichtung mehrerer ZNS-Konsil-Arbeitsplätze finden Sie im Bereich Download unter Dokumente.
-
Kann auch mein Praxis-Team das Programm bedienen?
Das ZNS-Konsil darf ausschließlich durch den Anwender bedient werden, dessen ZNS-Konsil-Konto mit dem Programm verknüpft ist. Im Zweifelsfall haftet der Kontoinhaber für unbefugten Zugriff und daraus entstandenen Schaden. Der Kontoinhaber ist für die Sicherheit und Richtigkeit der Daten selbst verantwortlich!
Konsultationen
-
Kann ich eine Konsultation auch „zurücknehmen“ oder abbrechen?
Sobald Sie einen Fall mit allen erforderlichen Daten (Patientendaten, Experte und Indikation) angelegt haben, können Sie die Konsultation zwar ausblenden aber nicht mehr löschen.
Aber Sie können Konsultationen jederzeit abbrechen bzw. aussetzen. Dabei bleibt es Ihre Entscheidung, ob Sie den Patienten dauerhaft auf herkömmlichem Wege weiterbetreuen wollen oder die telemedizinische Unterstützung zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Anspruch nehmen. Ihre Konsultation verfällt nicht und kann immer wieder aufgenommen werden.
-
Kann ich mehrere Spezialisten zu einem Fall befragen?
Nein, Empfänger einer Anfrage ist immer nur ein Experte.
-
Wie oft kann mein Patient im ZNS-Konsil vorgestellt werden?
Mehr Informationen zu diesen Regelungen finden Sie in den Verträgen zwischen KV und Krankenkasse.
Abrechnung
-
Abrechnung
Die Abrechnung Ihrer telemedizinischen Leistungen erfolgt, wie gewohnt, über die jeweilige KV. Für die Abrechnung benötigen Sie eine Referenzfallnummer, die Sie im Programm unter dem Menüpunkt "Abrechnungen" generieren können. Die Referenzfallnummer ist bei der Fallabrechnung über die KV als Begründungstext anzugeben.
Darauf wird im ZNS-Konsil explizit auch noch einmal hingewiesen.
Mehr Informationen zur Vergütung und Vertragsinhalten erhalten Sie über die KV.
Technik
-
Gibt es eine Anbindung an meine Praxissoftware?
Nein, es gibt keine Schnittstelle zwischen dem ZNS-Konsil und einer Praxissoftware.
-
Welche IT-Infrastruktur brauche ich in der Praxis?
Voraussetzung für die Verwendung ZNS-Konsils ist, dass auf Ihrem Computer eines der unterstützten Betriebssysteme (Windows 7; Mac OS 10.12 oder höher) verwendet wird und Sie über eine funktionierende Internetverbindung verfügen. Eine Version für Terminal-Server wird aktuell nicht angeboten.
-
Ist das ZNS-Konsil proxy-fähig?
Das ZNS-Konsil kann über einen konfigurierbaren Proxy-Server mit dem Internet verbunden werden. Zur Aktivierung des Proxys müssen Sie lediglich die Umgebungsvariable "HTTPS_PROXY" im Betriebssytem setzen. Der Wert ist dann wie folgt aufgebaut:
"http://USER:PASS@HOST:PORT" (wobei user und pass optional sind)
Bitte beachten Sie, dass die Variable HTTPS_PROXY und nicht HTTP_PROXY lauten muss. Letzere spielt beim ZNS-Konsil keine Rolle, da ausschließlich mit TLS authentifizierte Verbindungen aufgebaut werden.
Der Proxyserver muss das Tunneling von SSL/TLS Verbindungen unterstützen (via CONNECT).
Datenschutz
-
Welche Daten werden über mich bzw. meinen Patienten gespeichert?
Das ZNS-Konsil speichert alle eingegebenen Daten von Ihnen und Ihrem Patienten, um Sie Ihrem Konsultationspartner bereitstellen zu können. Daneben erhebt das ZNS-Konsil automatisch einige Informationen, darunter z.B. den Zeitpunkt des Programmstarts und Ihre IP-Adresse zur Erfüllung der Dienstleistung sowie zur Verbesserung der technischen Prozesse und Fehleranalyse.
Mehr Informationen zur Datenerhebung.
-
Wer hat Zugriff auf diese Daten?
Zugriff auf die persönlichen Daten des Patienten haben nur Sender und Empfänger der Konsultation, also anfragender Arzt und Experte. Diese Daten werden für die Abrechnung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) benötigt und sind daher von Ihnen auch bei der Abrechnung an die KV zu übertragen.
Mehr Informationen zum Datenschutzkonzept & DataSplit®.
-
Wo finde ich die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung?
Die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung finden Sie hier.