Das ZNS-Konsil in der Praxis

Das ZNS-Konsil können alle Ärzte, die am Rahmenvertrag zwischen KV Thüringen und Barmer teilnehmen, nutzen.

Die Konsultation erfolgt nach ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Der konsultierende Arzt kann aus einer Vielzahl von Experten den entsprechenden Facharzt auswählen und so das gewünschte Online-Konsil starten. Dabei werden die Daten des Patienten in vorgegebene Formulare eingetragen und zusammen mit der jeweiligen Fragestellung an den Experten gesendet. Es besteht für den angefragten Experten auch die Möglichkeit, z.B. für eine Beurteilung weitere notwendige Informationen oder Untersuchungen beim anfragenden Arzt anzufordern.

Das Konsil wird durch den anfragenden Arzt beendet, wenn die Fragestellung ausreichend beantwortet oder eine bestehende Verdachtsdiagnose bestätigt wurde. Der konsultierte Experte kann auch eine Vorstellung bei einem Facharzt vorschlagen, wenn der Fall für das Online-Konsil zu komplex wird und eine direkte Arztkonsultation geboten scheint. Das ZNS-Konsil hat damit eine wichtige Steuerungs-Funktion für notwendige fachärztliche Konsultationen.